AGB der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH
Geschäftsführerin: Bianca Burfeind- Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH und dem Vertragspartner (Auftraggeber) liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht abweichende Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
- Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nehmen. Mündliche Abreden und ein Abbedingen der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich bestätigt werden.
- Unser Angebot ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber wird für diesen sein Vertragsangebot bindend. Ein Vertragsverhältnis mit uns kommt jedoch erst mit Annahme durch uns (insbesondere Unterzeichnung, Bestätigung per E-Mail oder konkludente Annahme durch Beginn der Ausführung des Auftrags) zustande. Alle Preise, die wir in Angeboten und Kostenvoranschlägen angeben, sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bis zum Ablauf von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum verbindlich. Nach Ablauf der 6 Monate gelten unsere dann gültigen Preise sofern sich diese zwischenzeitlich geändert haben sollten. Fremdleistungen, die nicht unmittelbar durch uns verkauft oder erbracht werden, sondern von uns im Auftrag besorgt und durch Dritte erbracht werden (z.B. ärztliche Todesbescheinigung, standesamtliche Sterbeurkunden, Sarggesteck und Kränze, Zeitungs-, Trauer- und Danksagungsanzeigen, Krematoriums- und Friedhofskosten, Organisten und Trauerredner, Beerdigungskaffee usw.) werden zu jeweils aktuellen Endpreisen inkl. Mehrwertsteuer (sofern es sich nicht um mehrwertsteuerfreie Gebühren handelt), jedoch ausdrücklich unverbindlich angeboten. Maßgebend sind diesbezüglich in jedem Fall die von Dritten berechneten Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet. Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet. Ein Auftrag zur Kremierung wird in Übereinstimmung mit den unterschiedlichen Bestattungsgesetzen der Länder i.d.R. nach weiteren 48 Stunden angenommen. Die Überführung des Verstorbenen in die notwendige Kühlung sowie die weiteren Abläufe sind davon nicht betroffen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Wir sind in jedem Falle berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen ganz oder teilweise mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen, wir bleiben jedoch dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Durchführung allein verantwortlich.
- Sofern nicht anderes, insbesondere Ratenzahlung, vereinbart wird, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung in voller Höhe zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, soweit nicht rechtskräftig anderweitig festgestellt. Uns steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu verlangen. Unabhängig davon können wir einen angemessenen Vorschuss in Höhe von bis zu 20% des vereinbarten Preises, in besonders zu begründenden Fällen, z.B. bei Bestellung außergewöhnlicher Teilleistungen/Gegenstände, auch darüber hinaus, verlangen. Alle von uns genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt.
- Sofern eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt wurde, wird diese/s mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
- Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung können 5,00 EUR berechnet werden.
- Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch die Bestattungsinstitut Brückmann GmbH nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall erheben wir eine pauschale Vergütung in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Regelungen in §6 bis §8 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
- Hält der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, tritt sofortige Fälligkeit aller entstandenen Forderungen ein.
- Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen, ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
- Der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH steht es frei, Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung, an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten. Die Bestattungsinstitut Brückmann GmbH ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.
- Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs. 5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung unserer Werklohnforderung gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so treten wir in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung unsere Ansprüche an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Wir sind berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten offenzulegen, sobald der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten ist. Der Auftraggeber tritt ferner seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an uns zur Absicherung unserer Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, was wir hiermit annehmen. Die Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung unserer Eigenleistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.
- Rügen wegen offensichtlicher Mängel an Bestattungsartikeln (z.B. Sarg, Ausstattung, Kleidung, Urne oder Dekoration) können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese uns unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen seit der Beisetzung des Sarges bzw. Versenkung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns ein Jahr.
- Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH beruhen. Soweit der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorwerfbar ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, nach dem Vertrag typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist im Einvernehmen mit der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH möglich, sofern das Gesetz nicht zwingend eine Kündigung vorsieht.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt.
- Der Auftraggeber bestätigt, dass für die von ihm persönlich gelieferten Fotoabzüge bzw. digitalen Bilddateien Urheberrecht besteht, da die Aufnahmen von ihm persönlich gefertigt wurden oder Nutzungsrecht besteht, da ihm der Urheber, insbesondere der Fotograf, die Erlaubnis hierfür übertragen hat. Der Auftraggeber autorisiert die Bestattungsinstitut Brückmann GmbH, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte, insbesondere die gängigen Tageszeitungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben.
- Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, nach den Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu erheben und zu verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht. Siehe i.Ü. unsere gesonderte Information zum Datenschutz.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Bestattungsinstitut Brückmann GmbH, Kirchstraße 12, 27356 Rotenburg (Wümme). Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Rotenburg (Wümme). Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand Rotenburg (Wümme). In allen Rechtsangelegenheiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Ergeben sich ausfüllungsbedürftige Lücken, so gilt das von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung.
Geltung der AGB
Vertragsschluss, Leistungsinhalte und Preise
Zahlungsbedingungen, Verzug
Inkasso, Versicherungsleistungen, Factoring, Sicherungs-abtretung/ Sozialleistungen
Gewährleistung, Rügepflichten, Haftung
Kündigung, Rücktritt
Urheber- und Nutzungsrecht
Datenschutz
Sonstiges
(Stand: 01.04.2021)